Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2021
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Seminar-, Workshop- oder Schulungsveranstaltungen, für Vorträge, für Coaching-, Paarbera- tungs-, Supervisions- und Organisationsentwicklungsprozesse, für die Moderation von Meetings und anderen Veranstaltungen oder andere im Angebot oder Auftrag näher beschriebene Dienstleistungen. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Martin Luitjens (im folgenden: Anbieter) und dem Kunden.
1.2. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn Martin Luitjens ihnen ausdrücklich (schriftlich) zugestimmt hat.
1.3. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden den Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn diese nicht innerhalb von vier Wochen (Absendedatum) schriftlich Widerspruch erheben.
2. Vertragsabschluss
2.1. Für Inhouse-Seminare, Workshops, Vorträge, Moderationen, Teamsupervisions-, Organisationsentwicklungs- und firmenfinanzierte Coachingprozesse gilt: Auf Anfrage des Kunden erstellt Martin Luitjens ein Angebot. Nimmt der Kunde dieses an, indem er dem Anbieter per E- Mail, Fax oder auf dem Postweg eine Auftragsbestätigung zusendet, dann kommt damit ein Vertragsverhältnis zustande.
2.2. Für privat finanzierte Coaching-, Paarberatungs- und andere Beratungsprozesse gilt: Das Vertragsverhältnis beginnt mit der – in der Regel telefonischen – Vereinbarung eines Kontakt- und Auftragsklärungsgesprächs. Für dieses wird ein reduziertes Honorar berechnet. Entscheiden sich Anbieter und Kunde für die Durchführung eines Coachings, einer Supervision, einer Paarberatung oder anderen Beratungsdienstleistung, so wird ein Vertrag geschlossen, der den Anlass, die Ziele und die Rahmenbedingungen (Ort der Durchführung, zeitlicher Umfang und voraussichtliche Anzahl der Beratungstermine, Kosten etc.) des Beratungsprozesses festhält.
2.3. Für vom Anbieter organisierte, öffentliche Seminare gilt: Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin oder der Kunde sich schriftlich (Absendung eines Online-Anmeldeformulars oder Anmeldung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg) anmeldet. Die Anmeldung ist verbind- lich, sobald sie vom Anbieter schriftlich per E-Mail, Telefax oder Post bestätigt wird.
3. Ort und Zeit der Tätigkeit
Sofern zwischen den Vertragspartnern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten folgende Regelungen:
3.1. Bei Inhouse-Seminaren, Workshops, Vorträgen, Organisationsentwicklungsprozessen und Moderationen sorgt der Kunde für geeignete Räumlichkeiten, das Vorhandensein der benötig- ten Arbeitsmittel (in der Regel: Flipchart, Moderationswand, Moderationskoffer, Videoprojektor), ggf. auch eine angemessene Verpflegung von Teilnehmenden und Trainer/Moderator deren Unterbringung. Der zeitliche Umfang der jeweiligen Veranstaltung wird im Vertrag geregelt (bei mehrteiligen Veranstaltungen ggf. auch mündlich abgesprochen).
3.2. Coaching-, Einzelsupervisions- und Paarberatungsprozesse finden in der Regel im Büro des Anbieters (Mühlstr. 88, 73547 Lorch) statt. Eine Durchführung an anderen Orten ist möglich, wenn der Kunde geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellt und den Mehraufwand (Fahrtkosten, bei weiten Anfahrten auch Fahrtzeit) vergütet.
3.3. Teamsupervisionsprozesse / Teamcoachings finden in Räumlichkeiten des Kunden statt, die Fahrtkosten sind – wenn nicht anders vereinbart zu erstatten.
3.4. Offene Seminare finden in vom Anbieter angemieteten Tagungsräumen statt. Sind Verpflegungs- und Unterbringungskosten in der Seminarausschreibung nicht extra ausgewiesen, dann sind diese in der Teilnehmergebühr enthalten.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die von Martin Luitjens angebotenen Dienstleistungen setzen die Bereitschaft zur Kooperation und gegenseitiges Vertrauen voraus.
4.1. Coaching-, Supervisions- und Paarberatungsprozesse beginnen deshalb mit einem Kontakt- und Auftragsklärungsgespräch, so dass Kunde und Anbieter prüfen können, ob eine Vertrauensbasis besteht.
4.2. Im Interesse der Kooperation und des gegenseitigen Vertrauens wird der Anbieter die von ihm angewandten Methoden und Konzepte, ihren Hintergrund und den Zweck ihrer Anwendung in jeder Phase der Beratung offenlegen.
4.3. Die Empfänger der Dienstleistung (z.B. Seminarteilnehmer, Coachees, Supervisanden, Paare) sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind dem Anbieter unverzüglich – also während der betreffenden Seminareinheit oder des Coaching-/Supervisions-/Paarberatungstermins oder unmittelbar danachmitzuteilen.
4.4. Der Anbieter behält sich vor, im Einzelfall Teilnehmern die weitere Teilnahme an einem Seminar, einem Coaching, einer Einzel- oder Teamsupervision, einer Paarberatung oder einer anderen Veranstaltung zu verwehren, wenn diese
a) unter Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln stehen oder erkennbare gesundheitliche – insbesondere psychische – Probleme haben, bei denen eine Eigen- oder Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann1,
b) oder sie die Veranstaltung auch nach erfolgter Abmahnung nachhaltig stören, sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhalten, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann.
Bei den Dienstleistungen des Anbieters handelt es sich nicht um Therapieangebote. Die Teilnahme an einem Seminar, einem Coaching-, Supervisions oder Paarberatungsprozess setzt ein Mindestmaß an Selbststeuerungsfähigkeit und eine normale psychische Belastbarkeit voraus.
Die Kurs und ggf. Vollpensionskosten werden in diesem Fall anteilig rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.5. Der Anbieter führt keine Maßnahmen durch, die den Teilnehmenden gegen ihren Willen verordnet wurden. Er lehnt manipulative Methoden und Techniken ab.
5. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Das Honorar für die zu erbringende Dienstleistung sowie etwaige Nebenkosten werden zwischen Anbieter und Kunden vereinbart und sind im Angebot oder im Vertrag eindeutig ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
5.1. Bei Inhouse-Seminaren, Workshops, Vorträgen und Moderationen erfolgt die Abrechnung unmittelbar nach Durchführung der Tätigkeit. Reise- sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind – wenn nicht anders vereinbart – vom Kunden zu erstatten.
5.2. Coaching-, Einzelsupervisions- und Paarberatungsprozesse werden entweder jeweils nach einem Termin, nach mehreren Terminen oder nach Abschluss des Prozesses abgerechnet.
5.3. Langfristig angelegte Teamsupervisionsprozesse werden monatlich oder vierteljährlich abgerechnet. Die Fahrtkosten sind – sofern im Angebot/im Vertrag nicht anders ausgewiesen – vom Kunden zu erstatten.
5.4. Bei vom Anbieter organisierten Seminaren ist die Teilnahmegebühr vorab – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn – zu entrichten.
6. Haftung und Gewährleistung
Martin Luitjens führt alle beauftragten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und – wenn nicht anders vereinbart – persönlich aus, er verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen (z.B. Erkrankung) alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.
Eine Gewährleistung für den Erfolg der erbrachten Dienstleistung kann schon deshalb nicht gegeben werden, weil das Erreichen der erhofften Ergebnisse in der Regel auch von solchen Fak- toren abhängig ist, die vom Anbieter nicht beeinflusst werden können. Eine diesbezügliche Haftung wird deshalb ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7. Kündigung des Vertragsverhältnisses und Stornierung von vereinbarten Terminen
7.1. Für Inhouse-Seminare, Workshops, Vorträge und Moderationen gilt: Die Stornierung einer Veranstaltung seitens des Kunden muss schriftlich erklärt werden. Eine Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei, danach sind 50%, bei Absagen später als sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des vereinbarten Entgeltes zu entrichten.
7.2. Für Coaching- und Supervisions- und Paarberatungsprozesse gilt: Werden von Kundenseite Termine später als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, dann sind 50% des vereinbarten Entgelts zu entrichten. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden, die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Prozess endet üblicherweise mit einer mündlichen und/oder schriftlichen Auswertung.
7.3. Für vom Anbieter organisierte, öffentliche Seminare gilt: Bei einer Stornierung bis fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR fällig. Stor- niert der Kunde seine Seminarteilnahme bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, dann werden 25%, bei einer Absage bis zwei Wochen vor Seminarbeginn 50% der Teilnahmegebühr fällig. Erfolgt die Stornierung später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu bezahlen. Bei Vermittlung eines Ersatzteilnehmers wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR berechnet.
Kann Martin Luitjens seine vertraglich geschuldete Leistung aus wichtigen Gründen, z.B. höherer Gewalt, plötzlicher Erkrankung oder Unfall nicht wahrnehmen, so benachrichtigt er den Auftragge- ber/Kunden schnellstmöglich und bietet ihm zeitnahe Ersatztermine an. Wurden bereits Zahlungen geleistet, werden diese zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Urheberrechte
Ausgehändigte Seminarmanuskripte sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung bestimmt. Die Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
9. Datenschutz und Verschwiegenheit
9.1. Den Datenschutz regelt die ebenfalls auf der Website hinterlegte Datenschutzerklärung.
9.2. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit bekannt werdenden betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers/Kunden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
9.3. Ist der Auftraggeber eines Coaching- oder Supervisionsprozesses nicht zugleich der Coachee/Supervisand, kann er vom Anbieter eine Einschätzung hinsichtlich der Zielerreichung verlangen, nicht jedoch die Weitergabe vertraulicher Informationen.
10. Erklärung zur Distanzierung von Scientology
Martin Luitjens erklärt hiermit, dass weder er noch ggf. von ihm beauftragte Personen nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten oder in ihr geschult wurden. Der Anbieter lehnt die Technologie von L. Ron Hubbard ab und distanziert sich ausdrücklich von der Scientology- Organisation.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle aus den Dienstleistungen des Anbieters entstehenden Rechtsstrei- tigkeiten gegenüber Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des HGB ist Schwäbisch Gmünd. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.